Hundehaftpflicht in Hamburg - Regelung zur Hundehaftpflicht in Hamburg
Die Stadt Hamburg hat folgendes geregelt:
Das Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2007 sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Ebenfalls gilt in ganz Hamburg die allgemeine Anleinpflicht, es sei denn Sie haben eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten. Damit Ihr trotzdem Hund unangeleint toben kann, gibt es in den Bezirken Freilaufflächen - auch Hundeauslaufzonen genannt - eingerichtet.
In Berlin ist eine Hundehaftpflicht also mittlerweile Pflicht, wenn man einen Hund anmelden möchte. Ohne eine gültige Hundehaftpflicht kann man also keinen Hund mehr anmelden.
Weitere Informationen zur Hundehaftpflicht und zu sonstigen Tarifen der Hundeversicherung finden Sie auch hier:
- Hundehaftpflicht für Hundehalter jeden Alters
- Hundehaftpflicht für Hundehalter ab 40 Jahren
- Hundehaftpflicht für alle Rassen und Hundehalter jeden Alters
- Hundekrankenversicherung komplett
- Hundekrankenversicherung für OP Kosten
Neben den Angeboten zur Hundeversicherung finden Sie hier auch viele weitere Informationen zu anderen Tarifen, wie z.B. der Hundekrankenversicherung und der Hunde OP Versicherung.